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Operationen im Hansegynäkologikum

Operationen

Hysteroskopie (Gebärmutterhöhlenspiegelung)

Zur Beurteilung der Gebärmutterhöhle kann diese mit einer dünnen Optik ausgespiegelt werden. Diese wird unter kurzer Allgemeinnarkose von der Scheide aus in die Gebärmutter eingeführt. Dabei können Formveränderungen (wichtig bei Patientinnen mit unerfülltem Kinderwunsch) erkannt werden. Formveränderungen können angeboren oder sekundär entstanden sein, z. B. durch sich in die Gebärmutterhöhle vorwölbende Muskelknoten (Myome). Diese sind oft Ursache von Blutungsstörungen ebenso wie Gebärmutterschleimhautwucherungen oder Polypen (umschriebene Wucherungen der Schleimhaut). Unter bestimmten Voraussetzungen können Polypen oder Myome abgetragen werden. Hysteroskopien werden meistens vor Durchführung einer Ausschabung (Abrasio) durchgeführt.


Ausschabung (Abrasio)

Meistens wird die Ausschabung der Gebärmutter bei einer unregelmäßigen und/oder sehr starken Regelblutung durchgeführt um die Blutung zum Stehen zu bringen und durch Gewebeuntersuchungen der entfernten Schleimhaut die Ursache der Blutungen zu finden. Unmittelbar vor der Ausschabung erfolgt eine Gebärmutterhöhlenspiegelung, Schleimhautauffälligkeiten können dabei gezielt durch Entnahme einer Gewebeprobe abgeklärt werden. Hierdurch kann die Aussagefähigkeit des Eingriffs erhöht werden. Polypen können ggf . gezielt abgetragen werden. Die Schleimhaut von Gebärmutterhals und Gebärmutterkörper wird getrennt abgetragen um bei Auffälligkeiten Rückschlüsse auf den Ort der Veränderung Ziehen zu können. Bei bösartigen Veränderungen kann davon das weitere operative Vorgehen abhängen.

Die Operation wird in Allgemeinnarkose durchgeführt. Stärkere Schmerzen nach der Operation sind nicht zu erwarten, lediglich ein leichtes periodenschmerzähnliches Ziehen kann von kurzer Dauer sein. Nach dem Eingriff sollte eine Arbeitsunfähigkeit von 4-5 Tagen unterstellt werden. Nach ca. 1 Woche ist normale sportliche Betätigung wieder möglich.


Abortkürettage

Bei etwa 15-20% aller Schwangerschaften kommt es zu einer Fehlgeburt. Gründe für solche Ereignisse liegen meistens in der Schwangerschaft selber. Aufgrund einer sehr frühen Störung ist die Schwangerschaft nicht weiter entwicklungsfähig. Ca. 50% aller befruchteten Eizellen werden bereits mit der Periodenblutung abgestoßen.

Formen der Fehlgeburt (Abort)

Nach Absterben der Schwangerschaft kann der Körper diese vollständig (vollständiger Abort) oder nur teilweise (unvollständiger Abort) ausstossen, wobei dann Teile der Schwangerschaftsanlage, meistens Mutterkuchen (Plazenta), in der Gebärmutter verbleiben. Andererseits ist es auch möglich, dass die Schwangerschaft zwar abstirbt, jedoch als Ganzes in der Gebärmutter zurückgehalten wird (verhaltener Abort, missed abortion). Bei der Windmole liegt ebenfalls eine frühe Störung in der Schwangerschaftsentwicklung vor, bei welcher sich zwar die Fruchtblase, jedoch kein Kind entwickelt. Bei den drei letztgenannten Schwangerschaftsstörungen ist es in der Regel notwendig, die abgestorbenen Schwangerschaftsreste aus der Gebärmutter operativ zu entfernen, d.h. es sollte eine Abort-Kürettage (Entfernung von verbleibendem Gewebe in der Gebärmutter bei Fehlgeburt) durchgeführt werden. Beim vollständigen Abort wird lediglich nachkontrolliert, ob wirklich keine Schwangerschaftsteile im Körper der Frau verblieben sind, in der Regel durch Kontrollen des Schwangerschaftshormones im Blut und durch eine Ultraschalluntersuchung.

Operationsmethode

Zur Entfernung von restlichem Gewebe in der Gebärmutter wird je nach Schwangerschaftsalter die Absaugmethode (Vakuum-Aspiration) und/oder die Ausschabung (Abort-Kürettage) angewandt. Dabei ist es notwendig, für den Eingriff den Muttermund aufzudehnen. Bei Frauen, die noch nie entbunden haben, kann zur Erleichterung dieser Dehnung zuvor der Muttermund durch ein Medikament aufgeweicht werden. Der Eingriff wird in Allgemeinnarkose vorgenommen.

Risiken und Komplikationen

Bei der Abort-Kürettage können sehr selten Verletzungen der Gebärmutter entstehen, wodurch es zu Blutungen in die Bauchhöhle kommen kann. In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Bauchspiegelung durchzuführen. Gelegentlich kommt es zu starken Blutungen während des Eingriffes. Diese können jedoch durch die Gabe von Medikamenten, welche den Kontraktionszustand des Gebärmuttermuskels erhöhen, gut therapiert werden. Bluttransfusionen sind jedoch in der Regel nicht notwendig. In seltenen Fällen kommt es trotz aller Sorgfalt zur unvollständigen Entfernung der Schwangerschaftsreste, was eine Wiederholung des Eingriffes notwendig macht.

Nach der Operation

können leichte Blutungen sowie leichte Schmerzen im Unterleib, wie sie auch bei der normalen Monatsblutung vorkommen, auftreten. Nach dem Eingriff ist Duschen möglich, auf Vollbäder, Schwimmen und Geschlechtsverkehr soll bis zum Aufhören der Blutungen verzichtet werden. Falls Sie die Blutgruppe rhesusnegativ aufweisen, erhalten Sie eine Spritze mit Antikörpern gegen rhesuspositive Blutkörperchen. Damit wird verhindert, dass Ihr Organismus Rhesusantikörper bildet, welche bei einer späteren Schwangerschaft das werdende Kind schädigen könnten. In der Regel können Sie nach einer Abort-Kürettage problemlos wieder schwanger werden.

Falls gewünscht kann im folgenden Zyklus erneut eine Schwangerschaft angestrebt werden.


Konisation

Die Konisation wird durchgeführt, wenn aufgrund eines vorhergehenden Untersuchungsbefundes der Verdacht auf eine Erkrankung des Muttermundes/Gebärmutterhalses besteht. Dieser Verdacht ergibt sich in der Regel aufgrund eines auffälligen Krebsvorsorgeabstriches. Dieser wird in 5 Klassen eingeteilt, wobei die Form der Zellen und Zellkerne Einteilungskriterium ist. Beim Krebsvorsorgeabstrich werden methodisch bedingt natürlich immer nur Zellen von der Oberfläche untersucht. Ergibt diese Untersuchung wiederholt Auffälligkeiten der Stufe IIID (3x) oder einmal der Stufe IV ist meistens die weitergehende Abklärung durch die Konisation angezeigt.

Dabei wird vom Muttermund ein kegelförmiges ca. 2x2,5cm großes Stück entfernt und anschließend auf verdächtige Gewebestrukturen untersucht. Diese Untersuchung ist natürlich von höherer Wertigkeit als der Zellabstrich da auch Zellen der tieferen Schichten im Gewebeverband untersucht werden können.

Dies hat im Normalfall keine Auswirkungen auf die Funktion des Muttermundes. Die kleine Wunde wird gewöhnlich elektrisch verschorft und gegebenenfalls mit einer speziellen Technik vernäht. In fast allen Fällen ist diese zunächst nur diagnostisch konzipierte Maßnahme gleichzeitig auch Therapie, da mit diesem Eingriff die Zone der Zellveränderungen komplett entfernt wird.


Operationen am äußeren Genitale

Korrektur vergrößerter Kleiner Schamlippen

Anlagebedingt kann es zur Ausbildung anatomisch ausgeprägter Kleiner Schamlippen (Labienhypertrophie) kommen. Dies kann in seltenen Fällen zu Beschwerden führen oder als ästhetisch störend empfunden werden.

Hier ist eine ästhetisch-plastische Korrektur möglich. In kurzer Allgemeinnarkose können überschüssige Haut-Fettgewebsanteile der kleinen Schamlippen abgetragen werden. Die Naht der Haut erfolgt mit sehr dünnem sich selbst auflösendem Nahtmaterial, sodass eine Fadenentfernung in dem sensiblen Bereich nicht notwendig ist. Unter begleitender Medikation mit schmerzlindernden die Hautschwellung abschwächenden Suppositorien (Zäpfchen) verläuft die Wundheilung meist problemlos

Ob eine medizinische Indikation zur Korrekturoperation vorliegt, muß individuell entschieden werden. In Abhängigkeit davon ergibt sich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.